Bitte beachten Sie bei der Planung Ihrer Ferien folgenden Grundsatz:
Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule (z.B. Verlängerung der Ferien) ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen im Rahmen der §§ 4 und 5 der Schulbesuchsverordnung des Ministeriums für Kultus und Sport vom 21. März 1982 - Amtsblatt K.u.K. 1982, S. 387 - auf rechtzeitigen, schriftlichen Antrag zulässig.
Ferienpläne für das aktuelle und das nächste Schuljahr:
Vom 28.04. bis zum 30.04.2025 finden unsere Projekttage an der Goldwiesenschule statt.
Dieses Jahr werden wir das Projekt "Trommezauber" zu uns einladen. Gerne können Sie sich hier genauer darüber informieren:
Merken Sie sich auf jeden Fall schon den Mittwochnachmittag (30.04.2025) vor. Voraussichtlich werden wir um 14:30 Uhr die große Trommelzauberaufführung im Walter-Schweizer-Kulturforum haben. Hier freuen wir uns natürlich sehr über viele Besucher!